Wer in den Niederlanden einer Nebenbeschäftigung nachgeht, ist dort einkommenssteuerpflichtig. Anders als in Deutschland gibt es in den Niederlanden keine geringfügigen Beschäftigungen (sog. Mini- oder 450 Euro-Jobs), d. h. auch kleine Einkommen durch Studentenjobs müssen versteuert werden. Auch wenn du in den Niederlanden nur studierst und arbeitest, ansonsten aber in Deutschland wohnst, bist du in NL steuerpflichtig. Du giltst in diesem Fall als ausländischer Steuerpflichtiger in NL. Für alle Regelungen bezüglich der Einkünfte ist in den Niederlanden der Belastingdienst (Finanzamt) zuständig (www.belastingdienst.nl).
In der Regel werden die für die bezogenen Leistungen fälligen Abgaben bei der Auszahlung direkt vom Arbeitgeber / Leistungsträger einbehalten. Die einbehaltenen Abgaben setzen sich aus der Lohnsteuer, den fälligen Sozialbeiträgen und dem Krankenversicherungszuschuss zusammen. Die einbehaltene Lohnsteuer wird mit der zu leistenden Einkommenssteuer und den Sozialbeiträgen verrechnet. (Quelle: www.belastingdienst.nl)
In den Niederlanden gibt es die sog. Bürgerservicenummer (BSN), dazu der Belastingdienst:
''Die Bürgerservicenummer ist eine einmalige Nummer für jede Person, die etwas mit den niederländischen Behörden zu tun hat. Ein Beispiel: Sie haben eine Bürgerservicenummer, wenn Sie in den Niederlanden beim kommunalen Personenstandsregister (Standesamt) Ihrer Gemeinde gemeldet sind. Die Bürgerservicenummer können Sie in Zukunft immer häufiger verwenden, beispielsweise bei Ihrer Gemeinde, im Krankenhaus, in Schulen, bei Ihrem Arbeitgeber oder bei Sozialleistungsträgern. Mit der Bürgerservicenummer wollen die niederländischen Behörden den Service für die Bürger verbessern, Steuer- und Sozialleistungsbetrug bekämpfen und einen besseren Datenschutz gewährleisten.''
Die BSN-Nummer erhält man, wenn man in die Niederlande umzieht, direkt bei der lokalen Gemeinde, in der man seinen Wohnsitz anmeldet. Die Bürgerservicenummer benötigt man auch, wenn man in den Niederlanden seine Steuererklärung macht, da die BSN Nummer seit 2007 die vorherige kombinierte Sozialversicherungs-/Steuernummer ersetzt.
Die BSN-Nummer gilt allerdings nur für diejenigen, die in den Niederlanden wohnen. Wer in den Niederlanden arbeitet, aber in Deutschland wohnt, benötigt die Sofi-Nummer.
Die sog. Sofi-Nummer (Sozialversicherungsnummer) für nicht in NL wohnende aber dort steuerpflichtige Personen (z.B. Studenten, die Grenzpendler sind und in NL einen Job neben dem Studium haben) kann man beim zuständigen Finanzamt in den Niederlanden (landesweit 16 Filialen) unter Vorlage eines Personalausweises erhalten. Dazu der Belastingdienst:
''Wenn Sie nicht in einer niederländischen Gemeinde gemeldet sind, keine Bürgerservicenummer haben und in den Niederlanden steuerpflichtig sind, verwenden Sie weiterhin Ihre niederländische SV- und Steuernummer. Wenn Sie keine SV- und Steuernummer haben, können Sie diese bei uns beantragen.''
Achtung: Will man als Student in den Niederlanden den sog. Collegegeldkrediet beantragen (Kredit zur Vorfinanzierung der Studiengebühren), benötigt man ebenfalls eine Sofi-/BSN-Nummer (je nach Wohnort), auch wenn man nicht vorhat, in den Niederlanden zu arbeiten!