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Studieren in Holland | Studium und Universität in Niederlande / Nederland

Arbeiten in den Niederlanden

Wer in den Niederlanden einer Nebenbeschäftigung nachgeht, ist dort einkommenssteuerpflichtig. Anders als in Deutschland gibt es in den Niederlanden keine geringfügigen Beschäftigungen (sog. Mini- oder 450 Euro-Jobs), d. h. auch kleine Einkommen durch Studentenjobs müssen versteuert werden. Auch wenn du in den Niederlanden nur studierst und arbeitest, ansonsten aber in Deutschland wohnst, bist du in NL steuerpflichtig. Du giltst in diesem Fall als ausländischer Steuerpflichtiger in NL. Für alle Regelungen bezüglich der Einkünfte ist in den Niederlanden der Belastingdienst (Finanzamt) zuständig (www.belastingdienst.nl).

„In der Regel werden die für die bezogenen Leistungen fälligen Abgaben bei der Auszahlung direkt vom Arbeitgeber / Leistungsträger einbehalten. Die einbehaltenen Abgaben setzen sich aus der Lohnsteuer, den fälligen Sozialbeiträgen und dem Krankenversicherungszuschuss zusammen. Die einbehaltene Lohnsteuer wird mit der zu leistenden Einkommenssteuer und den Sozialbeiträgen verrechnet.“ (Quelle: www.belastingdienst.nl)

BSN oder die Sofi-Nummer

In den Niederlanden gibt es die sog. Bürgerservicenummer (BSN), dazu der Belastingdienst:

''Die Bürgerservicenummer ist eine einmalige Nummer für jede Person, die etwas mit den niederländischen Behörden zu tun hat. Ein Beispiel: Sie haben eine Bürgerservicenummer, wenn Sie in den Niederlanden beim kommunalen Personenstandsregister (Standesamt) Ihrer Gemeinde gemeldet sind. Die Bürgerservicenummer können Sie in Zukunft immer häufiger verwenden, beispielsweise bei Ihrer Gemeinde, im Krankenhaus, in Schulen, bei Ihrem Arbeitgeber oder bei Sozialleistungsträgern. Mit der Bürgerservicenummer wollen die niederländischen Behörden den Service für die Bürger verbessern, Steuer- und Sozialleistungsbetrug bekämpfen und einen besseren Datenschutz gewährleisten.''

Die BSN-Nummer erhält man, wenn man in die Niederlande umzieht, direkt bei der lokalen Gemeinde, in der man seinen Wohnsitz anmeldet. Die Bürgerservicenummer benötigt man auch, wenn man in den Niederlanden seine Steuererklärung macht, da die BSN Nummer seit 2007 die vorherige kombinierte Sozialversicherungs-/Steuernummer ersetzt.

Die BSN-Nummer gilt allerdings nur für diejenigen, die in den Niederlanden wohnen. Wer in den Niederlanden arbeitet, aber in Deutschland wohnt, benötigt die Sofi-Nummer.

Die sog. Sofi-Nummer (Sozialversicherungsnummer) für nicht in NL wohnende aber dort steuerpflichtige Personen (z.B. Studenten, die Grenzpendler sind und in NL einen Job neben dem Studium haben) kann man beim zuständigen Finanzamt in den Niederlanden (landesweit 16 Filialen) unter Vorlage eines Personalausweises erhalten. Dazu der Belastingdienst:

''Wenn Sie nicht in einer niederländischen Gemeinde gemeldet sind, keine Bürgerservicenummer haben und in den Niederlanden steuerpflichtig sind, verwenden Sie weiterhin Ihre niederländische SV- und Steuernummer. Wenn Sie keine SV- und Steuernummer haben, können Sie diese bei uns beantragen.''

Achtung: Will man als Student in den Niederlanden den sog. Collegegeldkrediet beantragen (Kredit zur Vorfinanzierung der Studiengebühren), benötigt man ebenfalls eine Sofi-/BSN-Nummer (je nach Wohnort), auch wenn man nicht vorhat, in den Niederlanden zu arbeiten!


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GrenzInfopunkt

Die Seite www.grenzinfopunkt.de informiert Bürger aus den Niederlanden, Belgien und Deutschland, die im jeweiligen Nachbarland arbeiten oder wohnen. Sie weist auch auf den nächstgelegenen GrenzInfoPunkt hin, bei dem man sich persönlich, schriftlich oder telefonisch kostenlos beraten lassen kann. Grenzgänger können sich hier zu wichtigen Themen informieren, wie zum Beispiel über Steuern, Rentenansprüche oder die Regelung der Krankenversicherung. Grenzinfopunkte arbeiten zusammen mit SVB – Bureau voor Duitse Zaken, UWV, Agentur für Arbeit und den Gewerkschaften DGB, FNV und CNV. Außerdem gibt es eine enge Kooperation mit dem Finanzamt und dem Belastingdienst. Weitere Infos gibt es auf www.grenzinfopunkt.de


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Stellensuchmaschinen sind in der Regel nicht grenzüberschreitend. Wer in der Grenzregion wohnt und einen Arbeitsplatz sucht, kann nicht auf den sonst üblichen Radius zugreifen. Anders beim Euregio-Jobroboter. Hier werden die Karriere-Seiten der Unternehmen beiderseits der Deutsch-Niederländischen Grenze nach geeigneten Angeboten durchsucht. Das geschieht in einem Radius von bis zu 100 Kilometern beiderseits der Grenze. Der Euregio-Jobroboter präsentiert so rund 150.000 Stellenangebote und Praktikumsplätze. Weitere Infos gibt es auf www.euregio-jobroboter.de