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Zuschlag zur Miete: Huurtoeslag

Wer in den Niederlanden offiziell seinen Wohnsitz angemeldet hat (im örtlichen Rathaus), hat unter bestimmten Umständen Anrecht auf einen Zuschlag zur Miete.

Voraussetzung für die Beantragung ist, dass man in NL eine sog. DigiD hat (digitale Identifikationsnummer), diese erhält man zum Beispiel, wenn man sich in den Niederlanden mit Wohnsitz angemeldet hat und dadurch eine sog. BSN (Bürgerservicenummer) erhalten hat, direkt über den folgenden Link: digid.nl/aanvragen

Mit dieser DigiD kann man sich dann direkt bei dem niederländischen Finanzamt (Belastingdienst) für den Huurtoeslag anmelden. Um diesen zu erhalten muss man: 

  • älter als 18 Jahre sein und EU-Bürger
  • eine Wohnung mit eigener Zugangstür, eigenem Bad und eigener Küche mieten (WG geht also nicht)
  • die Wohnung muss selbst angemeldet sein bei der Gemeinde (Untermiete geht also nicht)
  • es gelten bestimmte Vermögens- (21.139,- Euro) und Einkommensgrenzen

Die genaue Höhe der Leistung kann man hier ermitteln: 
www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/toeslagen/huurtoeslag/huurtoeslag

Rechenbeispiel
So kann man bei einer Wohnungsmiete von 350,- Euro durchaus ca. 145,- Euro Zuschlag erhalten.

Den Antrag kann man hier stellen: 
www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/toeslagen/aanvragen